Allgemeine Geschäftsbedingungen der „Bolzenschweiß-Support GmbH“
(für Unternehmer „B2B“)
§ 1 Geltungsbereich
Mit Ausnahme von öffentlichen Käufern/ Bestellern gelten für alle Verträge mit Unternehmern ausschließlich folgende Vertragsbestandteile in der entsprechenden Reihenfolge:
konkreter Auftrag inklusive aller Anlagen wie etwa Leistungs- und Vergütungsverzeichnis oder technische Bestimmungen
2. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB)
3. das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers/ Bestellers entfalten keine Gültigkeit. Auch die Durchführung von Lieferungen oder Leistungen und die Bezugnahme des Käufers/ Bestellers führen nicht zu deren Geltung, auch wenn solchen Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich gesondert widersprochen wird.
Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gelten diese AGB für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer/ Besteller.
§ 2 Vertragsschluss
Die durch „Bolzenschweiß-Support GmbH“ angebotenen Waren und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Bestellungen des Käufers/ Bestellers bedürfen der Textform (Brief, Fax oder E-Mail). Der Vertrag kommt erst mit einer Bestätigung durch „Bolzenschweiß Support“ in Textform zustande.
Mündliche Abreden begründen keine Leistungspflicht.
Arbeiten, die nicht in dem Vertrag oder in der Bestellung aufgeführt sind, werden grundsätzlich gesondert angeboten und zusätzlich vergütet.
Änderungen und/ oder Erweiterungen des Liefer- und Leistungsumfanges bedürfen zur Wirksamkeit der vorhergehenden schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise von „Bolzenschweiß-Support GmbH“ verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung und etwaiger Zuschläge für Rohstoffpreise am Tag der Auslieferung.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Auslieferung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Käufer/ Besteller versichert die Richtigkeit seiner USt-Identifikationsnummer.
Rechnungen sind sofort fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Der Käufer/ Besteller hat die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Vergütung, ohne jeden Abzug auf das angegebene Bankkonto zu überweisen
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
„Bolzenschweiß-Support GmbH“ ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Käufer/ Besteller zumutbar sind.
Verladung und Versand erfolgen ohne Verantwortung von „Bolzenschweiß-Support GmbH“. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder mit Verladungsbeginn bei Selbstabholung.
Verzögert sich die Lieferung an den Käufer/ Besteller aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Käufer/ Besteller.
Die Versendung erfolgt in Einwegverpackungen, die nicht zurückgenommen werden. Der Käufer/ Besteller hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Käufer/ Besteller ist verpflichtet, „Bolzenschweiß-Support GmbH“ bei der Durchführung der Leistung bestmöglich zu unterstützen.
Insbesondere wird er wichtige Informationen an den „Bolzenschweiß-Support GmbH“ mit ausreichendem Vorlauf zur Verfügung stellen.
Dies gilt auch für Informationen, die erforderlich sind um etwaige Schäden zu vermeiden, z.B. am Objekt oder darin enthaltenen Gegenständen oder sich dort aufhaltenden Dritten.
Ebenso erstreckt sich die Mitwirkungspflicht auf weitere für die Leistungserbringung erforderliche Maßnahmen.
§ 6 Abnahme
Die erbrachten Leistungen gelten als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Käufer/ Besteller nicht unverzüglich im direkten Anschluss an die jeweilige Leistungserbringung schriftlich begründete Einwendungen erhebt, wobei Art, Umfang, Zeit und Ort der geltend gemachten Einwendungen genau beschrieben werden müssen.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung wird der Besteller/ Käufer „Bolzenschweiß Support GmbH“ eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (in Textform) setzen.
§ 7 Aufrechnung/ Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer/ Besteller ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, sofern die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Mängel
Mängelansprüche des Käufers/ Bestellers bestehen grundsätzlich nur, wenn der Käufer/ Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei offensichtlichen Mängeln, die sich auf Umfang und Qualität der Lieferung und Leistungen beziehen, müssen unverzüglich, spätestens jedoch acht Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei „Bolzenschweiß-Support GmbH“ direkt geltend gemacht werden.
Die Rücksendung beanstandeter Ware hat nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von „Bolzenschweiß- Support GmbH“ zu erfolgen.
Bei Vorliegen eines Mangels und bei fristgerechter Mängelrüge nimmt „Bolzenschweiß- Support GmbH“ nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung vor, sofern der Käufer/ Besteller nachweist, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag.
Wurde zweimalige Nachbesserung oder eine einmalige Ersatzlieferung vorgenommen und konnte der Mangel nach einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht beseitigt werden, kann der Käufer/ Besteller die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe (Rücktritt, Minderung oder Selbstvornahme) geltend machen.
„Bolzenschweiß-Support GmbH“ ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.
Hat der Käufer/ Besteller einen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigt, so verjähren seine Ansprüche auf Gewährleistung ein Jahr nach Absendung der Anzeige.
§ 9 Haftung
„Bolzenschweiß-Support GmbH“ haftet auf Schadenersatz unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Fall leichter oder normaler Fahrlässigkeit haftet „Bolzenschweiß-Support GmbH“ nur für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
§ 10 Vertragsdauer/ Kündigung
Soweit nicht anderweitig vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit des jeweiligen Vertrags mit der Bestätigung der Bestellung durch den Auftragnehmer.
Verträge mit unbestimmter Laufzeit können beiderseits mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden.
Kündigungen von Verträgen, welche über eine feste Laufzeit geschlossen wurden, sind beiderseits jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende möglich. Wird der Vertrag nicht fristgerecht bzw. nicht formgerecht gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate.
Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Kündigungen haben in Textform zu erfolgen.
§ 11 Änderungen dieser AGB
„Bolzenschweiß Support GmbH“ behält sich das Recht vor, die AGB unter Wahrung der Interessen des Vertragspartners in zumutbarem Umfang zu ändern, soweit dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage wegen Gesetzesänderungen oder einem Wechsel in der höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich werden sollte.
Eine Änderung der AGB wird dem Käufer/ Besteller unter Setzung einer angemessenen Frist für sein Einverständnis mitgeteilt.
Sofern der Auftraggeber mit den Änderungen nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, bestehende Verträge zu kündigen, soweit diese Verträge in die AGB mit einbezogen worden sind.
Sofern der Käufer/ Besteller sein Einverständnis nicht innerhalb der gesetzten Frist erklärt oder der Änderung widerspricht, gilt die Änderung als vom Käufer/ Besteller akzeptiert und künftige Verträge werden auf Grundlage der geänderten AGB vereinbart.
„Bolzenschweiß-Support GmbH“ ist berechtigt, die im Rahmen eines Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.
Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich zum Beispiel die Kosten für die Leistungserbringung erhöhen oder veränderte rechtliche Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z.B. durch die Einführung von Mindestlöhnen oder Erhöhung der geltenden Tarife).
Steigerungen bei einer Kostenart, zum Beispiel den Lohnkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Materialkosten, erfolgt. Wir werden bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Auftraggeber ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Bremen. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Bestimmungen der übrigen Vertragsbestandteile ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel oder fehlenden Regelung am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der „Bolzenschweiß-Suppor GmbH“
(für Unternehmer „B2B“ für den Bereich Schulungen)
§ 1 Allgemeine Bestimmungen/ Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von „Bolzenschweiß-Support GmbH“ im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops, Kursen, Trainingseinheiten und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltungen“) für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen.
§ 2 Anmeldung/ Vertragsschluss
Anfragen insbesondere über die von „Bolzenschweiß-Support GmbH“ betriebene Webseite stellen kein verbindliches Angebot des Kunden dar, sondern werden als sogenannte „invitatio ad offerendum“ (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) behandelt.
Entsprechend wird die „Bolzenschweiß-Support GmbH“ bei Interesse dem Anfragenden ein verbindliches Angebot zusenden.
Ein Auftrag kommt erst dann zustande, wenn der Interessent dieses Angebot innerhalb der dort gesetzten Frist in Textform (z.B. per Fax oder E-Mail) annimmt.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
„Bolzenschweiß-Support GmbH“ bietet Schulungen im Bereich „Bolzenschweißen“ in ihren Räumen und in den mit dem Kunden vereinbarten Räumen an.
Bei Firmenschulungen sowie Einzelschulungen werden die Leistungsdetails einzelvertraglich festgelegt. Bei Schulungen im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware, Zugriffsrechte zur Verfügung. „Bolzenschweiß Support“ stellt auf Nachfrage eine Liste über die notwendigen Voraussetzungen dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.
Die jeweils gesondert ggf. mit angebotenen Bewirtungspauschalen beinhalten Heiß- und Kaltgetränke, Gebäck und 1 warmes Mittagessen.
Jeder Teilnehmer erhält für seine Teilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Teilnahmezertifikat.
§ 4 Stornierung, Absage
Stornierungen müssen in Textform bei „Bolzenschweiß-Support GmbH“ eingehen.
Verträge können bis zu 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt – jedoch spätestens 7 Tage vor Schulungsbeginn eingeht – werden 50% des Schulungspreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Schulungspreises berechnet.
Individual-Angebote und Firmenschulungen können bis 21Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Beginn der ersten Schulung werden 50% des Schulungspreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Schulungspreises berechnet. Der Schulungspreis bezieht sich auf alle im Angebot vom Kunden gebuchten und bestätigten Schulungen.
„Bolzenschweiß-Support GmbH“ behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt von Schulungen vor.
Ein Rücktrittsrecht steht „Bolzenschweiß-Support GmbH“ auch bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in dem Angebot angegeben war sowie bei einem unverschuldeten Ausfall des Referenten, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.
Das Rücktrittsrecht bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl kann nur bis zu 14 Tage vor dem ersten Schulungstag ausgeübt werden, in den übrigen Fällen nur unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Schulungsgebühren unverzüglich zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird.
Weitere Ansprüche sind – vorbehaltlich der Einschränkungen in § 6 – im Falle eines von „Bolzenschweiß-Support GmbH“ nach vorstehenden Regeln ausgeübten Rücktritts ausgeschlossen.
Die Rücktrittserklärung muss in Textform an eine der vom Kunden angegebenen Kontaktmöglichkeiten versandt werden.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist sofort nach Eingang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Sofern der Kunde in Verzug gerät werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung verrechnet.
Eine nicht durch „Bolzenschweiß-Support GmbH“ zu vertretende, nur zeitweise Teilnahme an den Schulungen berechtigt nicht zur Vergütungsminderung.
§ 6 Haftung
Bei einem nicht von „Bolzenschweiß-Support GmbH“ verschuldeten Ausfall der Schulung, insbesondere durch Krankheit des Referenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Schulung
„Bolzenschweiß-Support GmbH“ haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Kunden gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. E-Mail-Adresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg).
„Bolzenschweiß-Support GmbH“ kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
Bei Internet-Schulungen oder Raumanmietung mit Internetzugang haftet „Bolzenschweiß- Support GmbH“ nicht für die ständige Funktionsfähigkeit des Anschlusses oder die Übertragungsleistung, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber „Bolzenschweiß-Support GmbH“ einen Haftungsausschluss hat.
Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen wird „Bolzenschweiß Support GmbH“ zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Falle nicht.
„Bolzenschweiß-Support GmbH“ haftet auf Schadenersatz unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Fall leichter oder normaler Fahrlässigkeit haftet der „Bolzenschweiß-Support GmbH“ nur für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 7 Schlussbestimmungen
Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Bremen. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Bestimmungen der übrigen Ver-tragsbestandteile ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel oder fehlenden Regelung am nächsten kommt.